Nordpeis Öfen bis zu 500 Euro billiger bis 31.12.2023

Kein Verbot für Kamin- und Speicheröfen - im Gegenteil. Jetzt lohnt sich der Austausch alter Öfen erst recht!

Lieber Besucher

Ich habe schon im Juli 2023 darauf hingewiesen, dass es kein Verbot für Kamin- oder Speicheröfen geben soll. Es gab zwar Stimmen die das gefordert haben, aber im "Gebäudeenergiegesetz GEG" findet man darin kein Wort.

"Hier ein kurzes Update zum GEG und der gesicherten Perpektive:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. 

Nach monatelangem Auf und Ab sowie intensive politische Diskussionen mit zum Teil diffuser medialer Berichterstattung, hat der deutsche Bundestag am Freitag, den 8.September 2023 für das umstrittene GEG entschieden.

Die Einschränkungen des GEG beziehen sich ausschließlich auf Heizungsanlage

Im GEG sind keine Verbote oder spezielle Auflagen für die Installation einer klassichen Einzelraumfeuerstätte (Kamin-, Kachel-, Speicherofen oder Holzherd) enthalten und waren auch nie Teil der polistischen Diskussion. Das GEG bezieht sich diesbezüglich ausschließlich auf Heizungsanlagen ( §71). 

Wichtig zu wissen:
Klassische Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen. Deshalb können Einzelraumfeuerstätten künftig sogar mit 10% für den Deckungsanteil am Nutzwärmebedarf und damit auf die 65% erneuerbaren Energien angerechnet werden. 

Ein großer und wichtiger Wegweiser der Politik, der Zukunft des Holzheizens in Deutschland." (Quelle: Nordpeis)

Nun man kann zu dem Gesetz stehen wie man möchte, aber so deutlich stand m.W. noch nirgends, dass Heizen mit Holz eine moderne zukunftsträchtige Unterstützung beim Heizen im privaten Wohnbereich darstellt.

Alle modernen Öfen entsprechen den aktuellen Anforderungen an den Umweltschutz. Und gerade Speicheröfen sind hier hervorzuheben. 

Also alles gut im Himmel der Holzheizer. 

Bernhard Schleicher